Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen Lackzentrum Stindt GmbH
1. Allgemeines
1.1 Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle – auch zukünftigen Geschäfte, Vereinbarungen und Verhandlungen mit Unternehmern im Sinne des § 310 BGB, im folgenden Käufer genannt. Die Ungültigkeit einer einzelnen Klausel berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung soll eine angemessene Regelung gelten, die im Rahmen des gesetzlich Möglichen der unwirksamen Klausel am nächsten kommt.
1.2 Erfüllungsort für die Zahlung der Vergütung unserer Leistungen sowie für alle sonstigen Verpflichtungen des Käufers ist, falls von uns nichts anderes angeordnet wird, der Sitz der Gesellschaft. Erfüllungsort für unsere Leistungen ist der Ort, wo sich die Ware zum Zwecke des Versandes oder einer etwa vereinbarten Übergabe an den Käufer befindet, soweit sich nicht aus der Art des Geschäftes notwendig ein anderer Erfüllungsort ergibt.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, auch für Wechsel- und Scheckklagen, ist Papenburg.
1.3 Wir sind berechtigt, Daten des Waren- und Zahlungsverkehrs mit dem Käufer an Dritte weiterzugeben.
1.4 Weitere, als die schriftlich niedergelegten Vereinbarungen, wurden nicht getroffen. Alle Vereinbarungen, auch mündliche Abmachungen, insbesondere mit Reisevertretern und telefonische Bestellungen, bedürfen zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung und begründen ohne diese keine Verpflichtung oder Haftung für uns. Kauf- und Werkverträge kommen nur auf Grund unserer schriftlichen Bestätigung oder mit der Übersendung der Ware oder der Durchführung der Arbeiten zustande. Nebenabreden, Erklärungen im Rahmen einer Verkaufs- oder Einführungsberatung etc., wie auch alle sonstigen Vereinbarungen, insbesondere Beschaffenheitsangaben und Garantien der zu liefernden Sache und Vertragsänderungen sind für uns nur verbindlich, wenn sie uns schriftlich erklärt oder bestätigt worden sind. Der Käufer ist an seine Bestellungen, falls nichts anderes vorgesehen ist, vier Wochen gebunden, sofern sich nicht aus den Umständen die Bindung für einen längeren Zeitraum ergibt.
1.5 Die Übertragung oder Verpfändung der Rechte des Käufers ist ebenso ausgeschlossen, wie die Geltendmachung durch Dritte.
2. Unterlagen und Muster
Die Angaben in den Beschreibungen, Prospekten etc., die von uns erstellt und/oder bei unseren Offerten zu Grunde gelegt werden, sind nur als annähernd zu betrachten, soweit sich nicht aus der< Auftragsbestätigung etwas anderes ergibt. Bei Verkauf nach Muster gewährleisten diese lediglich eine fachgerechte Probemäßigkeit. Zwischenzeitliche Verbesserungen sind möglich und geben dem Käufer keine Rechte, z. B. zum Rücktritt etc…
3. Versand und Versicherung
Maßgebend für die Berechnung der Versandkosten sind die in unserem Lager festgestellten Gewichte der Ware. Jeder Transport geht auf die Gefahr des Käufers, auch bei frachtfreier Lieferung. Wir tragen keine Verantwortung für Transportschwierigkeiten jeder Art. Versicherungen gegen Schäden aller Art, Lieferverzögerungen usw. werden nur auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers unter Berechnung der verauslagten Beträge vorgenommen.
4. Lieferung und Versicherung
4.1 Wir liefern innerhalb angemessener Frist, es sei denn, wir haben einen bestimmten Termin schriftlich als verbindlich bestätigt. Betriebsstörungen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Rohmaterial oder Energie, Unregelmäßigkeiten im Abladen der Rohstoffe, Behinderung von Arbeitskräften, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen oder andere Störungen bei der Produktion entbinden uns auch von im Einzelfall verbindlich vereinbarten Lieferterminen und berechtigt uns zum Rücktritt vom Vertrag, ohne dass dem Käufer deshalb irgendwelche Ansprüche entstehen. Dem Käufer steht ein Rückrittsrecht in diesen Fällen erst zu, wenn die vereinbarte Lieferzeit bereits um mehr als zehn Wochen überschritten ist. Vorher besteht das Rücktrittsrecht nur, wenn wir dem Käufer schriftlich mitgeteilt haben, dass die Lieferung durch uns nicht oder nicht mehr erbracht werden kann. Vorstehende Einschränkung gilt nicht für Fixgeschäfte. Geraten wir mit der Lieferung in Verzug, so kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten, wenn er uns eine angemessene Nachfrist von mindestens 14 Tagen gesetzt hat. Erklärt der Käufer nicht bereits in der Fristsetzung, ob er weiter auf eine Erfüllung besteht, oder von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch machen möchte und geht eine solche Erklärung auch nicht innerhalb einer weiteren Frist von 7 Tagen bei uns ein, sind wir unsererseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Soweit der Käufer Schadensersatz verlangt, ist dieser der Höhe nach auf den Betrag beschränkt, den der Käufer zusätzlich aufwenden muss, um gleichartige Ware in gleicher Menge von einem Dritten zu beziehen, es sei denn, der Käufer hat vor Vertragsschluss ausdrücklich schriftlich darauf hingewiesen, dass bei verspätet oder nicht erfolgter Lieferung ein besonders hoher Schaden droht.
4.2 Ist Abnahme von Teillieferungen innerhalb eines bestimmten Zeitraumes vereinbart, so gilt eine ungefähr gleichmäßige Verteilung der Lieferung als bedungen. Erfolgt der Abruf nicht spätestens innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung, so erlischt unsere Verpflichtung zur Lieferung. Der Käufer bleibt aber auf unser Verlangen hin zur Abnahme verpflichtet. Unser Anspruch auf Schadensersatz bleibt hiervon unberührt. Mehr- oder Minderlieferung von 10% der bestellten Menge bleibt aus fabrikationstechnischen Gründen vorbehalten und stellt keinen Sachmangel dar.
4.3 Soweit nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, verstehen sich alle Angebots- und Verkaufspreise netto – das heißt ausschließlich Mehrwertsteuer.
4.4 Die Lieferung erfolgt ab Lager. Wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist, gilt diese nur für Bezüge von mindestens 100 kg (netto) und zwar bei Bahn- oder Speditionstransport nur frachtfreie Bahnstation des Käufers, bei Transport mit eigenem LKW frei Haus. Es wird, soweit wir den Transport nicht selbst vornehmen, stets nur die Stückgut- und Wagenladungsfracht ohne Flächenfracht und Rollgeld für Empfang vergütet; Mehrkosten für Express- und Eilgutsendungen gehen zu Lasten des Empfängers. Mehrfrachten, die durch Erhöhung der Frachtsätze nach Abschluss des Vertrages entstehen, hat der Käufer zu tragen.
5. Zahlung
5.1 Die Zahlung hat innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto Kasse zuzüglich der am Tage der Lieferung geltenden Mehrwertsteuer zu erfolgen. Bei Zahlung innerhalb 8 Tagen nach Rechnungsdatum wird ein Skonto von 2% auf den reinen Warenwert gewährt. Ein Skontoabzug auf neuen Rechnungen ist unzulässig, soweit fällige Rechnungen noch nicht beglichen sind.
5.2 Bei verspäteter Zahlung sind unter Vorbehalt der Geltendmachung eines weiteren Schadens Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu zahlen.
5.3 Wechsel werden nur auf Grund besonderer Vereinbarungen und ebenso wie Schecks nur zahlungshalber angenommen. Alle Kosten durch die Hereinnahme trägt der Käufer und sind unmittel bar nach Aufgabe zu vergüten. Wir haften nicht für rechtzeitige oder ordnungsgemäße Vorlegung, Protesterhebung und Benachrichtigung sowie für eine etwaige Zurückweisung.
5.4 Sofern wir irgendwie länger als 10 Tage seit Rechnungsdatum für den Kaufpreis im Obligo bleiben (z. B. Wechselzahlung) entfällt jegliche Skontogewährung.
5.5 Gerät der Käufer mit seiner Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen; alle Stundungs-, Prolongations-, Ratenzahlungs- und sonstigen Finanzierungsabreden sowie alle Nachlässe und Sondervorteile fallen fort. Sämtliche uns gegenüber bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Käufers werden sofort fällig, auch wenn dafür Wechsel entgegengenommen worden sind. Die Bestimmungen dieses Absatzes gelten auch, wenn uns Umstände bekannt werden, die die mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers erkennen lassen. Der Nachweis solcher Ergebnisse gilt vor allem durch die Auskunft einer angesehenen Auskunftei oder Bank als erbracht, ohne dass die Vorlage der Auskunft vom Käufer verlangt werden kann. Die gleichen Folgen greifen ein, wenn ein Wechsel des Käufers zu Protest geht, eine Zwangsvollstreckung gegen ihn erfolgt ist oder ein Konkurs- oder Vergleichsverfahren beantragt wird. Unser Rücktrittsrecht bleibt hiervon unberüht.
5.6 Preisbeanstandungen müssen sofort nach Erhalt der Rechnung erfolgen.
5.7 Die Zurückhaltung von Zahlungen – das gleiche gilt für Leistungen des Käufers gleich welcher Art ist ausgeschlossen, soweit der Käufer nicht Rechte aus dem selben Vertragsverhältnis geltend macht. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist nur zulässig, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
6. Mängelrüge und Haftung
6.1 Beanstandungen können nur vor Verwendung oder Vermischung der Waren und nur innerhalb von 14 Tagen nach deren Erhalt geltend gemacht werden.Versteckte Mängel müssen innerhalb von 5 Tagen nach ihrer Feststellung, spätestens innerhalb eines Jahres nach ihrer Lieferung geltend gemacht werden. Bei mangelhafter Ware bessern wir nach unserer Wahl nach oder liefern Ersatz. Sollte auch die Ersatzlieferung mangelhaft sein oder die Nachbesserung fehlschlagen, so kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten, soweit der Mangel nicht unerheblich ist, oder den Kaufpreis mindern. Schadensersatz statt der ganzen Leistung kann vom Käufer entsprechend den Vorgaben in Ziffer 7. ebenfalls nur verlangt werden, soweit der Mangel nicht unerheblich ist.
6.2 Beanstandungen sind in jedem Fall ausgeschlossen, wenn Verdünnungen, Härter, Zusatzlacke oder sonstige Komponenten beigemischt werden, die nicht von uns bezogen oder von uns zur Anwendung empfohlen und die nicht gemäß den von uns gegebenen Verarbeitungshinweisen verwendet worden sind. Wir übernehmen keine Haftung für die sachgemäße Verarbeitung der von uns gelieferten Materialien.
6.3 Unsere anwendungstechnische Empfehlungen in Wort und Schrift, die zur Unterstützung des Käufers Verarbeiters auf Grund vorliegender Erfahrungen nach bestem Wissen entsprechend dem derzeitigen Erkenntnisstand in Wissenschaft und Praxis gegeben werden, sind unverbindlich und begründen kein vertragliches Rechtsverhältnis und keine Nebenverpflichtung aus dem Kaufvertrag. Sie entbinden den Käufer nicht davon, unsere Produkte auf ihre Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck in eigener Verantwortung selbst zu prüfen.
6.4 Ansprüche wegen Mängeln verjähren innerhalb von 12 Monaten seit Ablieferung der Ware beim Käufer. Das gilt nicht, soweit die Pflichtverletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Im Übrigen bleibt § 444 BGB unberührt.
7. Schadensersatz
7.1 Schadensersatzansprüche, inklusive Ansprüche wegen Ersatz vergeblicher Aufwendungen, sind ausgeschlossen. Insbesondere haften wir weder für Schäden, die am Liefergegenstand selbst entstanden sind noch für Mangelfolgeschäden jeder Art; ebenso haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Käufers. Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit uns oder unseren Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann.
7.2 Haben wir fahrlässig eine für die Erfüllung des Vertragszwecks wesentliche Pflicht verletzt, so ist die Haftung der Höhe nach beschränkt auf die bei vergleichbaren Geschäften dieser Art typischen Schäden, die bei Vertragsschluss oder spätestens bei Begehung der Pflichtverletzung vorhersehbar waren.
7.3 § 444 BGB, Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit sowie Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
8. Eigentumsvorbehalt
Alle gelieferten Waren bleiben bis zur Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen, auch aus zukünftigen Lieferungen, unser Eigentum. Der Käufer darf die Waren im Rahmen seines ordnungsgemäßen, üblichen Geschäftsbetriebes veräußern, vermischen und/oder verarbeiten. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich als dann im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Ware zu dem Rechnungswert des neuen Produkts auf das neue Produkt. Die Vermischung und/oder Verarbeitung gilt als für uns erfolgt, ohne dass uns hieraus Verbindlichkeiten erwachsen. Soweit das Miteigentum an dem neuen Produkt nicht unmittelbar auf uns übergeht, tritt der Käufer uns den entsprechenden Miteigentumsanteil schon heute ab. Er wird die Sache wegen dieses Miteigentumanteils,der als Vorbehaltseigentum gilt, auch für uns verwahren.Bei einer Veräußerung von Waren, die noch in unserem Vorbehaltseigentum stehen, wird bis zur Tilgung sämtlicher Forderungen schon jetzt der Teil der Gesamtforderung des Käufers an seinen Abnehmer abgetreten, der dem Wertanteil unseres Eigentums oder Miteigentums an den gesamten verkauften Waren entspricht. Von einer Pfändung oder sonstigen Beeinträchtigungen unserer Rechte hat uns der Käufer unverzüglich> Mitteilung zu machen. Übersteigt der Wert der uns gewährten Sicherheiten unsere Forderungen nach unserer Wahl verpflichtet.
9. Verpackung
Alle Packmittel, deren Wert im Warenpreis nicht einbegriffen sind, wie Fässer, Transportkannen, 4 Wochen frachtfrei an uns zurückzuschicken. Gehen die Packmittel innerhalb dieser Frist nicht in gutem Zustand bei uns ein, ist der Wert, den die Packmittel für uns haben, zu vergüten. Diese Entscheidung, ob die Packmittel in gutem Zustand zu uns zurückgekommen sind, können wir für den Käufer verbindlich treffen.